Was gilt – und warum diese Produktgruppe priorisiert ist
Anders als Produktgruppen, die ausschließlich über die ESPR geregelt werden, gilt für Verpackungen primär die Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR (EU) 2025/40. Die Verordnung findet ab dem 12. August 2026 Anwendung, mit gestaffelten Folgepflichten bis 2028 und 2030.
Die PPWR verlangt für jede in Verkehr gebrachte Verpackung eine formale technische Dokumentation (Anhang VII) sowie eine EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII). Hinzu kommen harmonisierte Sortierkennzeichnungen, QR-Codes bzw. digitale Datenträger für Mehrwegverpackungen und besorgniserregende Stoffe sowie verbindliche Leistungsklassen für das Design for Recycling (Klassen A/B/C).
Produktdaten und Nachweise, die Sie jetzt erfassen sollten
Ein digitaler Produktpass basiert auf belastbaren Stammdaten und rückverfolgbaren Lieferantennachweisen. Für diese Produktgruppe sollten Sie vier Datenbereiche strukturieren:
Verpackungskomponenten und Minimierung
- Aufschlüsselung in Hauptkörper, Verschluss/Deckel, Etikett, Klebstoff, Druckfarben und Barriereschichten
- Exakter Materialcode sowie Polymer- bzw. Faserart je trennbarer Komponente
- Einzelgewicht pro Komponente und Leerraumanteil (Nachweis der Verpackungsminimierung)
- Klassifizierung in Verkaufs-, Um- oder Transport-/Versandverpackung
Recyclingfähigkeit und PCR-Rezyklatanteil
- Bewertung der Recyclingfähigkeit (Design-for-Recycling-Klassen A/B/C im Hinblick auf 2030)
- Nachgewiesener Anteil an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) bei Kunststoffverpackungen
- Verträglichkeit von Etiketten, Sleeves und Klebstoffen mit bestehenden Recyclingströmen
- Für Mehrwegverpackungen: Umlaufsystem, Umlaufzähler und Aufbereitungsanleitungen
Schwermetalle, PFAS und Lebensmittelkontakt
- Nachweis des Summengrenzwerts < 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom(VI)
- Nachweis der PFAS-Freiheit bei Lebensmittelkontaktverpackungen (gültig ab 12. Aug. 2026)
- Deklaration besorgniserregender Stoffe (Substances of Concern), die das Recycling stören
- Konformitätserklärungen für Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) und Migrationsprüfungen
EU-Konformitätserklärung und QR-Datenträger
- Formale EU-Konformitätserklärung (DoC) nach PPWR Anhang VIII
- Datengrundlage für harmonisierte Sortierhinweise für Verbraucher
- Digitale Datenträger (QR-Codes) mit Trennhinweisen und Mehrweg-Tracking
- Strukturierte Daten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und Öko-Modulation
Typische Daten-Herausforderungen – und wie Sie Datenschulden vermeiden
Wenn die PPWR eine prüfbare technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung pro Verpackungstyp fordert, reicht die jährliche Mengenmeldung in Tonnen an das duale System nicht mehr aus. Sie benötigen komponentengenaue Spezifikationen, PFAS-/Schwermetallbestätigungen und verifizierte PCR-Quoten direkt verknüpft mit jedem Packmittel und jedem verpackten Endprodukt.
Mit Original Creation holen Sie Spezifikationen und Zertifikate strukturiert bei Ihren Verpackungslieferanten ein und verknüpfen sie mit Ihren Artikeln – für volle PPWR-Compliance und als direkter Baustein im Produktpass Ihres Endprodukts.
In 3 praktischen Schritten zum Start
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1
Verpackungssortiment nach Komponenten katalogisieren
Erfassen Sie Primär-, Sekundär- und Transportverpackungen und ordnen Sie jede trennbare Komponente (Schale, Folie, Verschluss, Etikett) dem Lieferanten zu.
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2
Schwermetall-, PFAS- und Materialspezifikationen einholen
Fordern Sie strukturierte Materialaufschlüsselungen, PCR-Nachweise und Stoffbestätigungen an, um Ihre technische Dokumentation nach Anhang VII aufzubauen.
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3
EU-DoCs und digitale Verpackungspässe in OC erstellen
Halten Sie Verpackungsstammdaten, Konformitätserklärungen und QR-Links zentral und jederzeit prüfbereit an einem Ort.